Art. 8 32026D1721BESCHLUSS (GASP) 2026/1721 DES RATES vom 13. Juli 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1224BESCHLUSS (GASP) 2026/1224 DES RATES vom 8. Juni 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ägyptischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1218BESCHLUSS (GASP) 2026/1218 DES RATES vom 4. Juni 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D0232BESCHLUSS (GASP) 2026/232 DES RATES vom 29. Januar 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Armenien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1028BESCHLUSS (GASP) 2026/1028 DES RATES vom 5. Mai 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Senegals im Rahmen der Jaunde-Architektur
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.