Erwägungsgrund 8 32026D1732
Mit dem Abkommen wird die Grundlage dafür geschaffen, dass alle physischen Hindernisse zwischen der Union und Gibraltar beseitigt und gemeinsamer Wohlstand sowie enge und konstruktive Beziehungen in Bezug auf Gibraltar und den angrenzenden Raum in Spanien mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamen Maßnahmen und besonderen Verfahren gefördert werden.