Erwägungsgrund 2 32026D0444
Am 18. September 2025 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie mit Kanada über den Abschluss zweier verschiedener Abkommen, die die Beteiligung von Rechtsträgern mit Sitz in den genannten Ländern und von Gütern mit Ursprung in deren Hoheitsgebiet an Beschaffungen im Rahmen des durch die Verordnung (EU) 2025/1106 eingerichteten SAFE-Instruments (im Folgenden „SAFE-Instrument“) ermöglichen.