Erwägungsgrund 9 32026D1732
Die Beseitigung der physischen Hindernisse zwischen der Union und Gibraltar lässt die Verantwortung Spaniens für seine Außengrenzen nach Unionsrecht unberührt.
Die Beseitigung der physischen Hindernisse zwischen der Union und Gibraltar lässt die Verantwortung Spaniens für seine Außengrenzen nach Unionsrecht unberührt.