Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Union in die Lage zu versetzen, im Einklang mit dem Abkommen und unter den in den entsprechenden Bestimmungen des Abkommens festgelegten Bedingungen rasche und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu ergreifen, sollte die Kommission ermächtigt werden, Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sowie die gezielte Aussetzung bestimmter Verpflichtungen aus dem Abkommen oder etwaigen Zusatzabkommen zu beschließen, wenn – insbesondere in den Bereichen Personenverkehr, Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, staatliche Beihilfen, indirekte Steuern, Warenhandel und Straßenverkehr – gegen bestimmte Bestimmungen des Abkommens verstoßen wird oder bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Eine Aussetzung des gesamten oder eines Teils des Abkommens oder etwaiger Zusatzabkommen, die über die gezielte Aussetzung bestimmter Verpflichtungen hinausgeht, sollte nach Artikel 218 Absatz 9 AEUV beschlossen werden.
Um die Union in die Lage zu versetzen, im Einklang mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit rasche und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu…
Um die Union in die Lage zu versetzen, im Einklang mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit rasche und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu…
Die Kommission kann nach Konsultation des in Absatz 1 genannten Sonderausschusses und unter umfassender Berücksichtigung dessen Standpunkts folgende Maßnahmen…
Die Kommission sollte unmittelbar anwendbare Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Erlass, der Änderung oder der Aufhebung von Schutzmaßnahmen der…
Um die finanziellen Interessen und den Unionshaushalt zu schützen, sollten auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Kommission angemessene Maßnahmen ergriffen und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, die es der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.