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In Anbetracht der ganz besonderen Lage Spaniens, das der benachbarte Mitgliedstaat ist und eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Abkommens spielt, ist es angezeigt vorzusehen, dass die Kommission Spanien konsultiert, bevor sie die in diesem Beschluss genannten Beschlüsse erlässt und bevor sie dem Rat die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.
Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission vor dem Erlass dieser delegierten Rechtsakte Konsultationen mit Sachverständigen, auch mit Sachverständigen…
Bevor die Kommission einen Beschluss auf der Grundlage dieses Beschlusses erlässt und dem Rat Vorschläge im Zusammenhang mit dem Abkommen unterbreitet,…
Zu Überwachungszwecken ist die Pflicht vorzusehen, die Kommission über Einzelheiten der Maßnahmen, die Spanien auf der Grundlage dieses Beschlusses trifft, zu…
Für das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens ist es erforderlich, dass Spanien und das Vereinigte Königreich einen Umsetzungsplan und bestimmte…
Zu Monitoringzwecken sollte Spanien verpflichtet werden, die Kommission über die Einzelheiten der auf der Grundlage dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen zu…
Spanien unterrichtet den Rat und die Kommission im Voraus über die Aussetzung oder Beendigung des in Artikel 7 des Abkommens genannten Umsetzungsplans (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.