Erwägungsgrund 1 32026D1742
Gemäß dem Beschluss (EU) 2026/1163 des Rates wurde das Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Interim Agreement on Trade, im Folgenden „ITA“) am 22. Mai 2026 vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.