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Gemäß dem Beschluss (EU) 2026/1163 des Rates wurde das Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Interim Agreement on Trade, im Folgenden „ITA“) am 22. Mai 2026 vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.
Das Interimsabkommen über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (im Folgenden „ITA“) wird genehmigt.
Die Unterzeichnung des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten wird vorbehaltlich des…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2761 des Rates wurde das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“)…
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU)…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1665 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel XXVIII des…
Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.