Erwägungsgrund 2 32026D1742
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es zweckmäßig, die Kommission zu ermächtigen, im Namen der Union bestimmte Änderungen oder Berichtigungen des ITA zu billigen.
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es zweckmäßig, die Kommission zu ermächtigen, im Namen der Union bestimmte Änderungen oder Berichtigungen des ITA zu billigen.