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Am 30. November 2015 hat die WTO den Vereinigten Staaten mit dem Beschluss WT/L/970 eine Ausnahmegenehmigung gewährt, die es diesem Land gestattete, infrage kommenden Waren mit Ursprung in den gemäß dem African Growth and Opportunity Act (AGOA — Gesetz zur Förderung von Wachstum und Chancen in Afrika) benannten begünstigten afrikanischen Ländern südlich der Sahara Zollfreiheit zu gewähren. Diese Ausnahmegenehmigung lief am 30. September 2025 aus. Mit dem Beschluss (EU) 2015/1942 des Rates unterstützte die Union den vorangegangenen Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung des AGOA-Programms.
Die Union stimmt der Gewährung einer WTO-Ausnahmegenehmigung im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zu, die es den Vereinigten Staaten erlaubt,…
In Anbetracht der kontinuierlichen Zollfreiheit, die infrage kommenden Waren mit Ursprung in den gemäß dem AGOA-Programm benannten begünstigten afrikanischen…
Die Vereinigten Staaten beantragten gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens, bis zum 30. September 2025 von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz…
Die Vereinigten Staaten haben gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens den Antrag (G/C/W/893) gestellt, bis zum 31. Dezember 2026 von ihren…
Der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Gewährung einer WTO-Ausnahmegenehmigung…
Gemäß Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben die Vereinigten Staaten den Allgemeinen Rat ersucht, einen Beschluss zur Gewährung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.