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Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, im Interesse der Union den Beitritt Cabo Verdes zum Haager Übereinkommen von 1980 anzunehmen.
Die Mitgliedstaaten hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 15. Juli 2027 eine Erklärung über die Annahme des Beitritts Cabo Verdes zum Haager Übereinkommen von 1980 mit folgendem Wortlaut: „[vollständiger Name des MITGLIEDSTAATS] erklärt, dass es den Beitritt Cabo Verdes zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2026/1790 des Rates annimmt.
Die Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts Cabo Verdes und übermitteln der Kommission den Wortlaut dieser Erklärungen innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.