Erwägungsgrund 8 32026D1809
Um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung der Union den betroffenen Mitgliedstaaten so rasch wie möglich zur Verfügung gestellt werden kann, und um Verzögerungen bei der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu vermeiden, sollte dieser Beschluss aus Gründen der Dringlichkeit am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem Tag seiner Annahme gelten —