Beschluss (EU) 2026/1852 der Kommission vom 28. Juli 2026 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Anhangs XVIII des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 5236)
Mit Artikel 274 des Abkommens wird ein Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ eingesetzt, der Änderungen der Liste der geografischen Angaben in Anhang XVIII des Abkommens zur Genehmigung durch den Assoziationsrat empfehlen kann.
Erwägungsgrund 5 32026D1852
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