Erwägungsgrund 2 32022D0796BESCHLUSS (EU) 2022/796 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2022 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Anhangs XVIII des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Artikel 247 des Abkommens sieht die Möglichkeit vor, nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständigen nationalen…
Erwägungsgrund 3 32022D0796BESCHLUSS (EU) 2022/796 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2022 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Anhangs XVIII des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Artikel 247 des Abkommens sieht die Möglichkeit vor, nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständigen nationalen…
Erwägungsgrund 4 32026D1852Nach den Artikeln 6 und 247 des Abkommens ist der nach Artikel 4 des Abkommens eingesetzte Assoziationsrat befugt, die Liste der geografischen Angaben in Anhang…
Erwägungsgrund 5 32014D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Aufnahme der im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien jeweils geschützten geografischen Angaben in Anhang XVIII zu vertreten ist (2014/429/EU)
Gemäß Artikel 245 Absatz 2 des Abkommens fasst der Assoziationsrat auf seiner ersten Tagung einen Beschluss, mit dem alle Bezeichnungen aus Anhang XVII („Liste…
Erwägungsgrund 2 32024D0699BESCHLUSS (EU) 2024/699 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2024 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Anhangs X des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Gemäß Artikel 232 des Abkommens können nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach Prüfung der neuen geografischen Angaben gemäß Artikel 231 Absätze 3 und…
Erwägungsgrund 2 32026D1367BESCHLUSS (EU) 2026/1367 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2026 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Anhangs X des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Gemäß Artikel 232 des Abkommens können nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach Prüfung der neuen geografischen Angaben zur Zufriedenheit jeder…