Art. 11 32026D1876
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte erstattet dem Hohen Vertreter regelmäßig Bericht. Er erstattet dem PSK und erforderlichenfalls anderen Vorbereitungsgremien des Rates regelmäßig Bericht. Regelmäßige Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte erstattet dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht. Gemäß Artikel 36 des Vertrags kann der Sonderbeauftragte an der Unterrichtung des Europäischen Parlaments beteiligt werden.