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Im April 2025 verabschiedete die Union auf Ersuchen Jordaniens vom Oktober 2023 ein viertes Makrofinanzhilfeprogramm (MFA IV) über Darlehen im Umfang von 500 Mio. EUR. Diese sollen im Zeitraum von 2025 bis 2027 ausgezahlt werden, sofern die in der Grundsatzvereinbarung (memorandum of understanding, MoU) vereinbarten politischen Auflagen erfüllt sind, die Maßnahmen bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, bei der Staatsführung und Korruptionsbekämpfung, bei der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, bei Energie und bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen umfassen. Dem MFA IV sind bereits drei MFA-Programme vorangegangen (MFA I: 180 Mio. EUR; MFA II: 200 Mio. EUR; MFA III: 500 Mio. EUR und 200 Mio. EUR Aufstockung wegen der COVID-19-Pandemie), was für den Zeitraum 2014 bis 2023 Darlehen in Höhe von insgesamt 1,08 Mrd. EUR ergibt.
Im Januar 2020 verabschiedete die Union auf Ersuchen Jordaniens vom Juli 2019 ein drittes Makrofinanzhilfe-Programm (MFA-III) über Darlehen im Umfang von 500…
Im Dezember 2016 verabschiedete die Union auf Ersuchen Jordaniens vom März 2016 ein zweites Makrofinanzhilfe-Programm (MFA-II) in Form von Darlehen in Höhe von…
Seit Beginn der Syrienkrise im Jahr 2011 hat die Union Jordanien im Rahmen verschiedener Instrumente ungefähr 3,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt (davon 1,08…
Die Union stellt Jordanien eine Makrofinanzhilfe im Umfang von höchstens 500 Mio. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) zur Verfügung, um Jordanien…
Die Union stellt Jordanien eine Makrofinanzhilfe im Umfang von höchstens 500 Mio. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) zur Verfügung, um Jordanien…
Die Union stellt Jordanien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 500 Mio. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) zur Verfügung, um Jordanien bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.