Erwägungsgrund 1 32020D0033
Die Beziehungen zwischen der Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (im Folgenden „Jordanien“) entwickeln sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Am 24. November 1997 unterzeichnete Jordanien das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) mit der Union, das am 1. Mai 2002 in Kraft trat. Im Rahmen des Assoziierungsabkommens errichteten die Union und Jordanien innerhalb einer Übergangszeit von zwölf Jahren schrittweise eine Freihandelszone. Daneben trat 2007 ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen in Kraft. Im Jahr 2010 wurde ein fortgeschrittener Status der Partnerschaft zwischen der Union und Jordanien und damit eine Ausweitung der Kooperationsbereiche vereinbart. Ein Protokoll zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits betreffen, wurde im Dezember 2009 paraphiert und trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Der bilaterale politische Dialog und die wirtschaftliche Zusammenarbeit wurden im Rahmen des Assoziierungsabkommens, der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien und des für 2017-2020 angenommenen Einheitlichen Unterstützungsrahmens weiterentwickelt.