Erwägungsgrund 2 32026D1892
Es ist angezeigt, eine Ausnahmeregelung für das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr bestimmter Güter und Software einzuführen, um in Iran die Verwendung von Gütern und Software zu ermöglichen, die für bestimmte Zwecke, einschließlich für die Zwecke der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Iran, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, insbesondere für die Bearbeitung von Visumanträgen, benötigt werden.