Art. 2 32026D1892BESCHLUSS (GASP) 2026/1892 DES RATES vom 30. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Dieser Beschluss tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D0882BESCHLUSS (GASP) 2024/882 DES RATES vom 18. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D1898BESCHLUSS (EU, Euratom) 2026/1898 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION vom 24. Juli 2026 zur Ernennung des Direktors der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D0088BESCHLUSS (GASP) 2026/88 DES RATES vom 9. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/254 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guatemala
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D1790BESCHLUSS (EU) 2026/1790 DES RATES vom 14. Juli 2026 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Cabo Verdes zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32026D1079BESCHLUSS (GASP) 2026/1079 DES RATES vom 11. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.