Erwägungsgrund 1 32026D1898
Mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 wird eine Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen eingerichtet.
Mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 wird eine Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen eingerichtet.