Art. 1 32025R2445VERORDNUNG (EU, Euratom) 2025/2445 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung)
In dieser Verordnung werden das Statut und die Finanzierung politischer Parteien auf europäischer Ebene („europäische politische Parteien“) und politischer…
Art. 19 Abs. 1 32025R2445VERORDNUNG (EU, Euratom) 2025/2445 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung)
Für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen ist diese Verordnung maßgebend.
Art. 2 Nr. 6 32025R2445VERORDNUNG (EU, Euratom) 2025/2445 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung)
„europäische politische Stiftung“ bezeichnet eine Einrichtung, die einer europäischen politischen Partei förmlich angeschlossen ist, die gemäß dieser Verordnung…
Art. 6 Abs. 1 Buchst. g 32025R2445VERORDNUNG (EU, Euratom) 2025/2445 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung)
ihre administrative und finanzielle Organisation und Verfahren, insbesondere ihre Organe und Ämter mit administrativen, finanziellen und rechtlichen…
§ 30a VereinsGGesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
Zuständige Stelle im Sinne der Artikel 16 Absatz 3, Artikel 23 Absatz 1 und Absatz 5 sowie des Artikels 28 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014…