Erwägungsgrund 1 32025R2445
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen die genannte Verordnung neu zu fassen.