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Die Satzung einer europäischen politischen Stiftung entspricht den geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Sitz hat, und umfasst Bestimmungen, die mindestens Folgendes abdecken:
ihren Namen und ihr Logo, die deutlich von denen anderer bestehender europäischer politischer Parteien oder europäischer politischer Stiftungen zu unterscheiden sind;
die Anschrift ihres Sitzes;
eine Beschreibung ihres Zwecks und ihrer Ziele, die mit den in Artikel 2 Nummer 6 aufgeführten Aufgaben vereinbar sind;
eine Erklärung im Einklang mit Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h, dass sie keine Gewinnzwecke verfolgt;
den Namen der europäischen politischen Partei, der sie unmittelbar angeschlossen ist, und eine Beschreibung ihrer förmlichen Beziehung;
eine Liste ihrer Organe mit Angabe ihrer jeweiligen Befugnisse, Zuständigkeiten und ihrer Zusammensetzung einschließlich der ausführlichen Modalitäten für die Ernennung und Entlassung der Mitglieder und Leiter solcher Organe;
ihre administrative und finanzielle Organisation und Verfahren, insbesondere ihre Organe und Ämter mit administrativen, finanziellen und rechtlichen Vertretungsbefugnissen und die Bestimmungen über die Erstellung, Genehmigung und Überprüfung von Jahresabschlüssen;
das interne Verfahren zur Änderung ihrer Satzung;
das interne Verfahren für den Fall ihrer freiwilligen Auflösung als europäische politische Stiftung;
ihre internen Vorschriften über die ausgewogene Vertretung der Geschlechter;
die Vorschriften zur Regelung der Rechte und Pflichten assoziierter Mitgliedsorganisationen in den Leitungsstrukturen und den Entscheidungsprozessen der europäischen politischen Stiftung, die geeignete Schutzvorkehrungen vor Einflussnahme aus dem Ausland sicherstellen und verhindern, dass assoziierte Mitgliedsorganisationen eine Vorgehensweise vorschreiben oder eine Mehrheit der Mitglieder aus der Union blockieren.
Der Sitzmitgliedstaat kann zusätzliche Anforderungen an die Satzung festlegen, sofern diese zusätzlichen Anforderungen nicht gegen diese Verordnung verstoßen.
In Bezug auf Angelegenheiten, die in dieser Verordnung oder in den gemäß Absatz 2 anwendbaren Bestimmungen nicht oder nur teilweise geregelt sind, unterliegen…
Die Satzung einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung sollte einige grundlegende Bestimmungen umfassen. Den…
In dieser Verordnung werden das Statut und die Finanzierung politischer Parteien auf europäischer Ebene („europäische politische Parteien“) und politischer…
In der Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 sind die Voraussetzungen für die Eintragung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen…
Die Tätigkeiten europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen sollten durch diese Verordnung geregelt werden. Andere Sachverhalte,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.