Erwägungsgrund 6 32026D1934
Da das Protokoll mehr als ein Haushaltsjahr abdeckt, können die entsprechenden Mittelbindungen gemäß Artikel 112 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Laufzeit des Protokolls in Jahrestranchen aufgeteilt werden.