Art. 1 Abs. 2 32024D0583BESCHLUSS (GASP) 2024/583 DES RATES vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Die Bezeichnung der Operation lautet EUNAVFOR ASPIDES.
Erwägungsgrund 2 32016D2360BESCHLUSS (GASP) 2016/2360 DES RATES vom 28. November 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens über Beschaffungen und gegenseitige Dienstleistungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
Für derartige Operationen können logistische Unterstützung sowie Versorgungs- und Dienstleistungen für die dislozierten Hauptquartiere und die dislozierten…
Erwägungsgrund 2 32016D1635BESCHLUSS (GASP) 2016/1635 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. August 2016 über den Beginn des Kapazitätsaufbaus und der Schulung der libyschen Küstenwache sowie der libyschen Marine im Rahmen der Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (EUNAVFOR MED/3/2016)
Wenn das Politische und Sicherheitspolitische Komitee beschließt, dass die erforderlichen Vorbereitungen — insbesondere in Bezug auf die Kräfteaufstellung und…
Art. 1 Abs. 1 32026D0745BESCHLUSS (GASP) 2026/745 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. März 2026 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (EUNAVFOR ASPIDES/3/2026)
Der Beitrag des Königreichs Norwegen zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit…
Erwägungsgrund 3 32024D0632BESCHLUSS (GASP) 2024/632 DES RATES vom 19. Februar 2024 zur Einleitung der Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
EUNAVFOR ASPIDES sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation am 19. Februar 2024 eingeleitet werden —
Art. 1 Abs. 1 32025D0271BESCHLUSS (GASP) 2025/271 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 4. Februar 2025 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (EUNAVFOR ASPIDES/2/2025)
Der Beitrag der Republik Albanien zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der…