Erwägungsgrund 6 32024D0583
Am 29. Januar 2024 hat der Rat ein Krisenmanagementkonzept für eine etwaige Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer mit einer anfänglichen Laufzeit von einem Jahr ab dem Tag ihrer Einleitung genehmigt. Im Einklang mit der überarbeiteten EUMSS sollte diese Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit (im Folgenden „Operation“) in Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren zur maritimen Sicherheit entlang der wichtigsten Seeverbindungen in einem Gebiet beitragen, zu dem auch das Rote Meer, das Arabische Meer und der Persische Golf gehören, und sollte von intensiven und gezielten diplomatischen Kontakten zu Partnern des Golf-Kooperationsrates, regionalen Akteuren und Küstenstaaten begleitet werden. Daher sollte die Operation eingerichtet werden. Das Operationsgebiet, das aus Meeresgebieten bestehen sollte, sollte entsprechend dem vereinbarten Mandat in den einschlägigen Planungsdokumenten festgelegt werden.