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Die Republik Dschibuti (im Folgenden „Dschibuti“) hat am 12. März 2024 mit einer einseitigen Erklärung beschlossen, dass EUNAVFOR ASPIDES in Dschibuti eingesetzt werden darf, um die benötigten Unterstützungsleistungen zu beschaffen, und dass bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden internationalen Abkommens das am 5. Januar 2009 geschlossene Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Dschibuti über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Dschibuti im Rahmen der EU-Militäroperation Atalanta auf EUNAVFOR ASPIDES und das Personal dieser Operation in Dschibuti anwendbar ist. Darüber hinaus heißt es in dieser Erklärung, dass EUNAVFOR ASPIDES berechtigt ist, für die im Rahmen der Operation eingesetzten Schiffe nützliches militärisches Gerät auf dem Luftweg zum Flughafen von Dschibuti zu verbringen, dort solches militärisches Gerät zu lagern und zu dem Seehafen transportieren zu lassen, in dem es an Bord der Schiffe verladen werden kann.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Dschibuti über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Dschibuti im…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Dschibuti über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Dschibuti im…
Der Rat hat am 4. April 2024 einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Dschibuti im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Dschibuti über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Dschibuti im…
Nachdem er vom Rat am 18. September 2007 gemäß Artikel 24 des Vertrags hierzu ermächtigt worden war, hat der Vorsitz, unterstützt vom Generalsekretär/Hohen…
Artikel 11 jener Gemeinsamen Aktion sieht vor, dass der Status der EU-geführten Truppen und ihres Personals, die im Landgebiet von Drittstaaten stationiert sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.