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Mit dem Beschluss (EU) 2024/1167 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Gesamtdauer der PRIMA bis zum 31. Dezember 2031 verlängert und vorgesehen, dass Jordanien weiterhin an der PRIMA im Rahmen von Horizont 2020 teilnehmendes Land bleibt. Darüber hinaus sieht dieser Beschluss vor, dass Jordanien für die Zwecke seiner Beteiligung an den Tätigkeiten der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ als teilnehmendes Land gilt vorbehaltlich des Abschlusses eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des bestehenden internationalen Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in dem die neuen Bedingungen für seine Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind.