Beschluss (EU) 2026/1950 des Rates vom 10. Juli 2026 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Jordanien ist eines der 19 an PRIMA teilnehmenden Länder, die ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen haben, in dem die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind (im Folgenden „PRIMA-Abkommen“). Das PRIMA-Abkommen soll in Kraft bleiben, solange der Beschluss (EU) 2017/1324 in Kraft ist.
Erwägungsgrund 2 32026D1950
Erwägungsgrund 2 32026D1950Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen