Beschluss (EU) 2026/1953 des Rates vom 10. Juli 2026 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Pakistan gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen wurde am 3. Februar 2026 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2021/524 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32026D1953
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