Erwägungsgrund 3 32026D0523
Nach Artikel 30 VGV ist der regionale Lenkungsausschuss befugt, die Regeln für das ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Sekretariat“) und insbesondere die Regeln für die Arbeitsbedingungen des Personals des Sekretariats festzulegen. Nach Artikel 35 VGV ist der regionale Lenkungsausschuss befugt, den Haushalt zu verabschieden und die damit verbundenen Finanzvorschriften festzulegen.