Art. 3 32026D0523BESCHLUSS (EU) 2026/523 DES RATES vom 11. Februar 2026 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Änderungen der Vorschriften für die Dienstbezüge des Personals des ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D0571BESCHLUSS (EU) 2026/571 DES RATES vom 16. März 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Vorbereitungskommission und auf der ersten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32023D0569BESCHLUSS (EU) 2023/569 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Bezug auf Vorschläge zur Änderung von Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago, der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz behandelt, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D0578BESCHLUSS (EU) 2024/578 DES RATES vom 29. Januar 2024 über die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D1564BESCHLUSS (Euratom) 2026/1564 DES RATES vom 1. Juli 2026 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Abkommens in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32026D0185BESCHLUSS (EU) 2026/185 DES RATES vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.