Art. 2 32026D0077BESCHLUSS (EU) 2026/77 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/166 zum Marktinfrastrukturrat (EZB/2019/3) (EZB/2025/43)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 7 32014D0333BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Juni 2014 über den Schutz personenbezogener Daten im Europäischen e-Justiz-Portal (2014/333/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 7 32022D0591BESCHLUSS (EU) 2022/591 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 7 32018D0853BESCHLUSSES (EU) 2018/853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und der Richtlinien 94/63/EG und 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 86/278/EWG und 87/217/EWG des Rates in Bezug auf Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet der Umweltberichterstattung und zur Aufhebung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 7 Abs. 1 32025D0222BESCHLUSS (EU) 2025/222 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 27. Januar 2025 über den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen und Zentralbankkonten (EZB/2025/2)
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Art. 2 32026D2037BESCHLUSS (EU) 2026/2037 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. August 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1442 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen (EZB/2021/38) (EZB/2026/20)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.