Art. 2 32026D2037BESCHLUSS (EU) 2026/2037 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. August 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1442 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen (EZB/2021/38) (EZB/2026/20)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D2796BESCHLUSS (EU) 2023/2796 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1981 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden (EZB/2022/33) (EZB/2023/30)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D1167BESCHLUSS (EU) 2024/1167 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung der Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont Europa
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D0190BESCHLUSS (EU) 2024/190 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2023/38)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D2870BESCHLUSS (EU) 2023/2870 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/166 zum Marktinfrastrukturrat (EZB/2019/3) (EZB/2023/37)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D2671BESCHLUSS (EU) 2023/2671 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums von rescEU (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.