Erwägungsgrund 7 32025D0222
Zur Verringerung möglicher Störungen der Zahlungsabwicklung bzw. negativer Folgen für die Zahlungsabwicklung, die sich auf Endnutzer auswirken könnten, sobald bestimmte Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor nicht mehr als erreichbare BIC-Inhaber oder erreichbare Parteien auf den eigenen Konten der Zentralbanken des Eurosystems registriert sind, ist eine Übergangsphase erforderlich, in der die Migration aller Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor durchgeführt werden kann, die zugelassen sind und direkte Teilnehmer an TARGET werden wollen. Diese Übergangsphase würde für alle Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor gelten, die als erreichbare BIC-Inhaber oder erreichbare Parteien auf den eigenen Konten der Zentralbanken des Eurosystems registriert sind. Die Übergangsphase sollte lange genug sein, um einerseits alle erforderlichen administrativen und technischen Umsetzungsmaßnahmen durchzuführen, einschließlich der von den Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zentralbanken des Eurosystems durchzuführenden Tests, und andererseits die Migration multipler Unternehmen in ein neues Anschlussmodell zu ermöglichen, ohne dabei einzelne Zentralbanken des Eurosystems zu überlasten. Eine am 31. Dezember 2025 endende Übergangsphase wird als sachgerecht und angemessen angesehen, um die Umsetzungsmaßnahmen durchzuführen und den bestehenden Anschluss bestimmter Zahlungsdienstleister aus dem Nichtbankensektor im Rahmen der Zahlungsabwicklung auslaufen zu lassen