Erwägungsgrund 5 32014D0386
Unter diesen Umständen ist der Rat der Ansicht, dass die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union verboten werden sollte, mit Ausnahme von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt worden ist.