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Der Europäische Rat hat am 18./19. Juni 2026 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine fortgesetzte entschlossene und unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verweist und erklärt, dass die Union der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin umfassende politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung leisten wird.
Der Europäische Rat hat am 21./22. März 2024 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur…
In seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 hat der Europäische Rat seine fortgesetzte entschlossene und unverbrüchliche Unterstützung für die…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist,…
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 verweist der Europäische Rat auf seine vorangegangenen Schlussfolgerungen zur fortgesetzten Unterstützung der…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.