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Gemäß Artikel 300 Absatz 2 des Vertrags setzt sich der Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammen aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere aus dem sozialen und wirtschaftlichen, dem staatsbürgerlichen, dem beruflichen und dem kulturellen Bereich.
Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem…
Jeder Mitgliedstaat ist ersucht worden, eine Liste von Kandidaten bestehend aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen…
Jeder Mitgliedstaat ist ersucht worden, eine Liste von Kandidaten bestehend aus Vertretern der Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie anderen…
Artikel 300 des Vertrags regelt die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.
Gemäß Artikel 301 AEUV beschließt der Rat über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Der Ausschuss hat höchstens 350…
Der Ausschuß setzt sich aus Vertretern der folgenden Wirtschafts- und Interessengruppen zusammen: repräsentative Berufsverbände der Produktions-, Verarbeitungs-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.