Erwägungsgrund 39 32021R1057
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris umzusetzen und die VN-Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen, wird diese Verordnung dazu beitragen, dass Klimaschutzerwägungen systematisch einbezogen werden und das Ziel erreicht wird, insgesamt 30 % der Unionsausgaben für die Unterstützung der Klimaschutzziele zu verwenden. Entsprechende Maßnahmen werden während der Vorbereitung und Durchführung ermittelt und im Rahmen der Halbzeitevaluierung erneut bewertet.