Art. 2 32026D1460BESCHLUSS (EU) 2026/1460 DES RATES vom 25. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (GOVSATCOM und sichere Konnektivität) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2096BESCHLUSS (EU) 2023/2096 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anhang XXVIII-B (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) und Anhang XXVIII-C (Regelungen für Post- und Kurierdienste) dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1096BESCHLUSS (EU) 2026/1096 DES RATES vom 11. Mai 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Beaufsichtigung bestimmter Referenzwert-Administratoren durch die ESMA) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1006BESCHLUSS (EU) 2026/1006 DES RATES vom 27. April 2026 zur Ernennung eines von der Republik Polen vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1059BESCHLUSS (EU) 2026/1059 DES RATES vom 5. Mai 2026 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2180BESCHLUSS (EU) 2026/2180 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Republik Zypern vorgeschlagenen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.