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Bedrohungen im Weltraum können sich unmittelbar auf die Durchführung von Operationen und Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auswirken. Sofern angebracht, sollte der Befehlshaber der Einsatzkräfte, der Befehlshaber der Mission oder der Missionsleiter die Möglichkeit haben, im Rahmen des Mandats der Operation oder Mission die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Bedrohungen im Weltraum, die von dem Einsatzgebiet dieser Operation oder Mission ausgehen, im Einklang mit den einschlägigen Konzepten zu mindern. Der Befehlshaber der Einsatzkräfte, der Befehlshaber der Mission oder der Missionsleiter könnte auch das Instrumentarium für Weltraumsicherheit nutzen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, ein angemessen funktionierendes Zusammenspiel zwischen den Missionen und Operationen sowie den einschlägigen Akteuren der STRA herzustellen.
Im Falle einer Bedrohung im Weltraum, die von dem Hoheitsgebiet eines Drittlands ausgeht, kann der Hohe Vertreter dem Rat vorschlagen, das Mandat einer…
Im Falle einer Bedrohung im Weltraum gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b unterbreitet der Hohe Vertreter dem Rat einen Vorschlag für eine Reaktion der Union.…
Im Falle einer Bedrohung im Weltraum unterrichten die Mitgliedstaaten, die Kommission, die einschlägigen Einrichtungen und Agenturen der Gemeinsamen Außen- und…
Im Falle einer Bedrohung im Weltraum, die aus der Einrichtung, dem Betrieb oder der Nutzung der im Rahmen der Komponenten des Weltraumprogramms der Union oder…
Mit dem vorliegenden Beschluss wird — in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten — ein spezielles Instrumentarium für Weltraumsicherheit eingerichtet, das eine…
Das Instrumentarium für Weltraumsicherheit ergänzt die bereits in anderen strategischen Bereichen eingerichteten Sicherheitsrahmen, insbesondere das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.