Art. 2 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32024D0226BESCHLUSS (GASP) 2024/226 DES RATES vom 9. Juni 2023 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Islamischen Republik Mauretanien über die Einrichtung und den Betrieb der zur Unterstützung der Strukturen der G5 der Sahelzone in Nouakchott eingesetzten regionalen Beratungs- und Koordinierungszelle der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2126BESCHLUSS (EU) 2026/2126 DES RATES vom 22. September 2026 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Demokratischen Volksrepublik Algerien und der Europäischen Union über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den zuständigen Behörden der Demokratischen Volksrepublik Algerien und der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0422BESCHLUSS (EU) 2026/422 DES RATES vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D2026BESCHLUSS (EU) 2020/2026 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Ausnahme bestimmter Ankäufe von Lebensmitteln von Ausfuhrverboten oder –beschränkungen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.