Art. 2 32023D2426BESCHLUSS (EU) 2023/2426 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle im Einklang mit diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1227BESCHLUSS (GASP) 2026/1227 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2015 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2173BESCHLUSS (EU) 2026/2173 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung eines von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2222BESCHLUSS (EU) 2026/2222 DES RATES vom 28. September 2026 zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D2182BESCHLUSS (EU) 2026/2182 DES RATES vom 22. September 2026 zur Ernennung von zwei vom Großherzogtum Luxemburg vorgeschlagenen Mitgliedern und zwei vom Großherzogtum Luxemburg vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0231BESCHLUSS (EU) 2026/231 DES RATES vom 16. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen), Anhang XII (Freier Kapitalverkehr) und Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.