Erwägungsgrund 2 32026D0231
Die Verordnung (EU) 2021/168 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 im Hinblick auf die Ausnahme bestimmter Devisenkassakurs-Referenzwerte aus Drittstaaten und die Bestimmung von Ersatz-Referenzwerten für bestimmte eingestellte Referenzwerte und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, die mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 388/2021 vom 10. Dezember 2021 in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, sollte auch als Änderungsakt zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Anhang IX des EWR-Abkommens angefügt werden.