Erwägungsgrund 3 32026D0303
Durch Artikel 24 wird der regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „regionaler Lenkungsausschuss“) eingerichtet. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 des VGV ist der regionale Lenkungsausschuss für die Verwaltung des VGV zuständig und hat die ordnungsgemäße Durchführung des VGV sicherzustellen.