Erwägungsgrund 5 32026D0303
Am 5. Juni 2019 wurde das Statut der Bediensteten der Verkehrsgemeinschaft als Anhang II des Beschlusses Nr. 2019/3 des regionalen Lenkungsausschusses angenommen. Die Vorschriften zum Mutterschaftsurlaub der Bediensteten des Sekretariats (im Folgenden „Vorschriften zum Mutterschaftsurlaub“) sind in Anhang II Abschnitt 10.4 festgelegt.