Art. 10 32026D0345
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte erstattet dem Hohen Vertreter regelmäßig Bericht. Er erstattet dem PSK und erforderlichenfalls den Arbeitsgruppen des Rates, insbesondere der Gruppe Menschenrechte , Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Gemäß Artikel 36 des Vertrags kann der Sonderbeauftragte zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments mit herangezogen werden.