Art. 10 32015D0260
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte erstattet dem Hohen Vertreter und dem PSK regelmäßig Bericht. Der Sonderbeauftragte erstattet auch Arbeitsgruppen des Rates, insbesondere der Gruppe Menschenrechte , erforderlichenfalls Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Gemäß Artikel 36 des Vertrags kann der Sonderbeauftragte zur Unterrichtung des Europäischen Parlaments mit herangezogen werden.