Art. 8 32025D0976BESCHLUSS (GASP) 2025/976 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
Der Sonderbeauftragte und die Mitglieder des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragten beachten die Grundsätze und Mindeststandards für die Sicherheit, die in dem…
Art. 8 32025D0144BESCHLUSS (GASP) 2025/144 DES RATES vom 27. Januar 2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina
Der Sonderbeauftragte und die Mitglieder des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragten beachten die Grundsätze und Mindeststandards für die Sicherheit, die in dem…
Art. 8 32025D0404BESCHLUSS (GASP) 2025/404 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Der Sonderbeauftragte und die Mitglieder des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragten beachten die Grundprinzipien und Mindeststandards für die Sicherheit, die in…
Art. 7 32015D0260Der Sonderbeauftragte und die Mitglieder seines Arbeitsstabs beachten die Grundsätze und Mindeststandards für die Sicherheit, die im Beschluss 2013/488/EU des…
Art. 8 32024D2080BESCHLUSS (GASP) 2024/2080 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Der Sonderbeauftragte und die Mitglieder des Arbeitsstabs des Sonderbeauftragten beachten die Grundsätze und Mindeststandards für die Sicherheit, die in dem…