Erwägungsgrund 3 32026D0383
Der Rat ist der Auffassung, dass der Beschluss 2011/101/GASP bis zum 20. Februar 2027 verlängert werden sollte. Der Rat sollte die politische und sicherheitspolitische Lage in Simbabwe weiterhin beobachten und die Maßnahmen unter Berücksichtigung der Entwicklungen fortlaufend überprüfen.